Gemeinhin wird die Ansicht vertreten, dass man von jedem Vertrag innerhalb von zwei Wochen wirksam zurücktreten kann, ohne dabei gesondert Rücktrittsgründe geltend zu machen. Was jedoch als Regel verstanden wird, ist gerade die Ausnahme zu dem Grundsatz „pacta sunt servanda“: Verträge sind einzuhalten.
Wann von einem Vertrag zurückgetreten werden kann, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch konkret ...