Alljährlich um die Weihnachtszeit stellt sich diese Frage für viele Arbeitnehmer.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Häufig wird ein solcher Anspruch aber in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen festgeschrieben oder es hat sich eine sogenannte betriebliche Übung entwickelt. Schwierigkeiten können immer dann auftreten, wenn der Arbeitgeber die Zahlung unter einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt stellt. Solche Vorbehalte sind in aller Regel zulässig und geben dem Arbeitgeber die Möglichkeit, beispielsweise in wirtschaftlich schlechten Zeiten kein Weihnachtsgeld zu zahlen.
Wenn Weihnachtsgeld allerdings gezahlt wird, muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter gleich behandeln. Er darf dann nicht einseitig einzelne Arbeitnehmer vom Weihnachtsgeld ausschließen. Zu beachten ist, dass häufig Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag enthalten sind. Unter Umständen muss das Weihnachtsgeld daher zurückgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer kurze Zeit später aus dem Unternehmen ausscheidet.