Arbeitsrecht
BAG-Urteil 2025: Equal Pay – Gleiche Arbeit, gleiches Gehalt
Demnach genügt für die Begründung einer Lohndiskriminierung bereits der Vergleich mit einer konkreten Kollegin oder einem konkreten Kollegen des anderen Geschlechts, die bzw. der eine gleichwertige Tätigkeit ausübt. Eine große Vergleichsgruppe oder statistische Medianwerte sind nicht mehr zwingend erforderlich.
Das Urteil konkretisiert die Anforderungen an Equal-Pay-Ansprüche: Für die Begründung einer Lohndiskriminierung genügt nun der Vergleich mit konkreten Kolleg:innen des anderen Geschlechts, die eine gleichwertige Tätigkeit ausüben – eine große Vergleichsgruppe oder statistische Medianwerte sind nicht mehr zwingend erforderlich.
Arbeitgeber:innen sollten hingegen ihre Vergütungsstrukturen kritisch prüfen und dokumentieren, um rechtliche Risiken zu minimieren. Sie müssen objektive, geschlechtsneutrale Rechtfertigungsgründe darlegen, wenn Gehaltsunterschiede bestehen. Können sie dies nicht, drohen Nachzahlungen bis zum Niveau der tatsächlich höher bezahlten Kolleg:innen.
Auskunftsrechte
Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden haben zudem nach dem Entgelttransparenzgesetz Anspruch auf Auskunft über Entgeltstrukturen vergleichbarer Beschäftigter. Das konkrete Gehalt einzelner Kolleg:innen muss zwar nicht offengelegt werden, liefert aber wichtige Hinweise für den Paarvergleich.
Für Arbeitnehmer:innen erhöht das die Chancen, individuelle Entgeltansprüche durchzusetzen, insbesondere wenn konkrete Informationen über die Bezahlung vergleichbarer Kolleg:innen vorliegen.
Vergütungsstrukturen prüfen und dokumentieren
Für Arbeitgeber:innen steigt der Handlungsbedarf: Transparente, nachvollziehbare Vergütungsstrukturen und sorgfältige Dokumentation der Entgeltgestaltung sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren. Fehlende oder intransparente Begründungen können künftig direkt zu Schadensersatzansprüchen führen.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie Ihre Vergütungsmodelle regelmäßig auf Gleichbehandlung, dokumentieren Sie objektive Kriterien wie Qualifikation, Erfahrung und Verantwortung, sensibilisieren Sie Führungskräfte für die aktuelle Rechtsprechung – und beachten Sie die neuen Auskunftsrechte.
Fazit
Das Urteil macht deutlich: Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit ist kein bloßer Grundsatz, sondern ein einklagbarer Anspruch.
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