Befristungsregelung für ältere Arbeitnehmer?

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind, dürfen nicht unbegrenzt mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Die Bundesregierung hatte die umstrittene Regelung 2003 eingeführt, um die Einstellungschancen für ältere Arbeitnehmer zu verbessern. Nach gegenwärtiger Rechtslage dürfen Arbeitnehmer unter 52 Jahren nur maximal zwei Jahre lang ohne sachlichen Grund befristet beschäftigt werden.

Eine Sonderregelung in § 14 III des Gesetzes über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) erlaubte es, ältere Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber unbegrenzt befristet zu beschäftigen. Diese Regelung wurde als rechtswidrig erachtet und vom Arbeitsgericht München dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Der EuGH erkannte zwar an, dass die Bundesregierung mit der Förderung älterer Menschen zurück in den Beruf ein richtiges Ziel verfolge. Dies rechtfertige aber nicht, dass Menschen mit Erreichen des 52. Lebensjahres von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen quasi ausgeschlossen werden dürften. Die Luxemburger Richter verwiesen darauf, dass niemand in der EU wegen seines Alters diskriminiert werden darf. "Eine unmittelbar auf das Alter gestützte Ungleichbehandlung stellt grundsätzlich eine gemeinschaftsrechtlich verbotene Diskriminierung dar" (EuGH, Urt. v. 22.11.2005 - C-144/04), hieß es in der Pressemitteilung.

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