Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag 2023 – Anpassung an gesetzliche Vorgaben
Wussten Sie schon …?
1. Einstellung, Probezeit
- Das Recht, in der Probezeit zu kündigen, müssen beide Vertragsparteien haben.
- Ein Kündigungsausschluss vor Arbeitsaufnahme ist möglich und empfehlenswert, damit der Arbeitnehmer nicht ohne rechtliche Folgen das Arbeitsverhältnis vor Arbeitsaufnahme rechtswirksam kündigen kann.
2. Aufgabengebiet
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die zu erfüllende Tätigkeit genau zu bezeichnen und konkret zu beschreiben.
3. Rückzahlungsklauseln
- Klauseln, wonach der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Rückzahlungen leisten muss, sind nur wirksam, wenn der Wortlaut der BAG-Rechtsprechung entspricht und die Höhe der Rückzahlung angemessen ist.
4. Nebentätigkeit
- Eine generelle unbegründete Untersagung einer Nebentätigkeit ist rechtsunwirksam.
- Untersagung aufgrund des Arbeitszeitgesetzes ist möglich.
5. Ausschlussfristen
- Eine einseitige Belastung nur für den Arbeitnehmer ist unwirksam.
- Mindestfristen von 3 Monaten müssen in der Ausschlussfrist beachtet werden.
- Es ist immer an die Fälligkeit, nicht an das Entstehen von Ansprüchen anzuknüpfen.
Kommen Sie gern auf mich zu, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitsvertragsmuster geprüft wissen möchten.
Der Beitrag wurde ursprünglich von Rechtsanwältin Lena Hoffarth erstellt. Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen heute Rechtsanwalt Carsten Fleischer gern zur Verfügung.
[Detailinformationen: RA Carsten Fleischer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Telefon 0351 80718-80, info@dresdner-fachanwaelte.de]
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