Grundsätzlich ist es einem Arbeitgeber möglich, die Bezahlung von Raucherpausen zu verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn dieser Arbeitgeber zuvor über einen längeren Zeitraum hinweg (Jahre) Raucherpausen toleriert hat und diese Zeiten wie Arbeitszeit vergütete.
Zur Begründung führte das Landesarbeitsgericht unter anderem die Ungleichbehandlung von Rauchern und Nichtrauchern sowie die Gesundheitsgefährdung der Belegschaft an.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eigenmächtige Raucherpausen außerhalb der Arbeitspausen und ohne, dass diese mit dem Arbeitgeber abgestimmt und genehmigt sind, arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Abmahnung oder im Wiederholungsfalle gar die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, nach sich ziehen können.