Bereits im Jahr 2022 teilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung mit, dass der Arbeitnehmer bei der Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel habe (Az.: 9 AZR 146/21). Begründet wurde dies damit, dass ein Arbeitgeber, der seinem ausscheidenden Arbeitnehmer gegenüber weder Dank empfindet noch ihm eine positive Zukunft wünscht, ...