Unbefugte Datenlöschung rechtfertigt fristlose Kündigung

Arbeitsrecht

Die eigenmächtige Löschung zahlreicher Daten des Arbeitgebers auf dem eigenen betrieblichen Account kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Kommt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Differenzen oder hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristgerecht gekündigt, kommt es bisweilen vor, dass der Arbeitnehmer von seinem Benutzer-Account im Betrieb Daten des Arbeitgebers löscht. Dies meist aus Verärgerung. So auch im folgenden Fall:

Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen der EDV-Branche, als Account-Manager beschäftigt. Nach den Ermittlungen eines gerichtlich eingesetzten Sachverständigen hatte der Manager an zwei aufeinanderfolgenden Tagen von seinem Benutzer-Account im Betrieb ca. 80 eigene Dateien gelöscht und weitere 374 Objekte; nämlich 144 Kontakte, 51 E-Mails, 167 Aufgaben und 12 Termine. Hintergrund waren laufende Verhandlungen der Parteien um die Abfindung bzw. Aufhebung seines Arbeitsvertrages. Als der Arbeitgeber einen Tag später die Löschungen entdeckte, kündigte er dem Manager fristlos, hilfsweise fristgerecht.

Nach Auffassung des Hessischen  Landesarbeitsgerichts (Urteil v. 05.08.2013; Az.: 7 Sa 1060/10) hat die umfangreiche Datenlöschung das Vertrauen in die Integrität des Managers vollständig zerstört. Die Daten stehen in der Verfügungsmacht des Arbeitgebers. Eine eigenmächtige Löschung durch einen Arbeitnehmer mit den sich daraus ergebenden Problemen ist ein ganz erheblicher Verstoß gegen selbstverständliche Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Auch eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen. Der Manager habe genau gewusst, dass die Löschung der Daten vom Arbeitgeber auf keinen Fall hingenommen werden würde.

Fazit: Der Auffassung ist beizupflichten. Der Umgang der Arbeitnehmer mit dem dienstlichen Computer wird in der Praxis häufig sehr unkritisch gesehen. Dies betrifft insbesondere auch die private Nutzung während und außerhalb der Arbeitszeit. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben.

Arbeitgeber wiederum sind oft zu leichtfertig und kontrollieren ihre Arbeitnehmer nicht. Arbeitgeber sollten klare Regeln zur Nutzung des dienstlichen Computers aufstellen.

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