Arbeitsrecht
Zwischen Krankenstand und Hantelbank: Wann Sport trotz Krankschreibung zum Problem wird
Der konkrete Fall
Ein Auszubildender zum Sport- und Gesundheitstrainer hatte sich für den Tag einer wichtigen Nachholprüfung krankschreiben lassen. Noch am selben Tag absolvierte er ein intensives Krafttraining – ausgerechnet im Fitnessstudio seines Arbeitgebers. Als dieser davon erfuhr, folgte die fristlose Kündigung. Das Gericht bestätigte die Entscheidung: Das Verhalten des Auszubildenden sei eine erhebliche Pflichtverletzung und ein gezielter Versuch, sich vor der Prüfung zu drücken. Das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber war damit nachhaltig zerstört.
Wann ist Sport trotz Krankschreibung erlaubt?
Nicht jeder Besuch im Fitnessstudio während einer Krankschreibung ist automatisch ein Kündigungsgrund. Entscheidend ist stets der Einzelfall. Genesungsfördernde, leichte sportliche Aktivitäten auf Anraten des Arztes können im Einzelfall gar sinnvoll sein – vorausgesetzt, sie stehen nicht im Widerspruch zur attestierten Erkrankung und sind nicht genesungswidrig. Hier ist aber Vorsicht geboten und eine solche Aktivität sollte nur mit ausdrücklicher Genehmigung des behandelnden Arztes erfolgen. Arbeitgeber müssen im Streitfall konkrete Hinweise auf eine Täuschung liefern.
Was Beschäftigte beachten sollten
Bei Unsicherheiten immer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten. Die Krankschreibung ist kein Freifahrtschein für beliebige Freizeitbeschäftigungen, sondern dient der Genesung.
Wer diese Grundsätze missachtet, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
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