Kaufangebot an Alleinerben

Erbrecht

Ein Kaufangebot des Erblassers an seinen Alleinerben kann von diesem nur zu Lebzeiten des Erblassers angenommen werden. Eine Tochter stritt mit ihrer Stiefmutter nach dem Tod ihres Vaters um die Berechnung ihres Pflichtteiles. Die Stiefmutter war testamentarische Alleinerbin. Ihr Mann hatte vor seinem Tod ihr die ideelle Hälfte seines Grundstückes zum Kauf angeboten. Sie nahm dieses Angebot zu dessen Lebzeiten jedoch nicht an, berief sich gegenüber der Stieftochter aber auf das Angebot in der Weise, dass der Wert der besagten Grundstückshälfte aus der Erbmasse heraus gerechnet werden müsse und sich der Pflichtteil der Stieftochter damit reduziere.

Das OLG Schleswig entschied, dass sich der Pflichtteil aus dem insoweit ungekürzten Nachlass berechne. Mangels einer Angebotsannahme zu Lebzeiten des Anbietenden sei kein unerfüllter Anspruch gegen den Nachlass entstanden. Nach dem Tod des Anbietenden könne die Stiefmutter und Ehefrau das Angebot nicht mehr wirksam annehmen, weil sie bereits Eigentümerin des Grundstückes als Alleinerbin geworden sei (OLG Schleswig, Urteil vom 19.01.1999, Az.: 3 U 192/97).

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