Schutz nichtehelicher Kinder im Testament

Erbrecht

Erblasser können im Testament außereheliche Kinder den ehelichen gleichstellen und die Enterbung der Familie bei Anfechtung dieses Testamentes wirksam verfügen. Ein Erblasser hatte durch Testament bestimmt, dass sein vierjähriges außereheliches Kind anerkannt und den ehelichen gleichgestellt werde. Wer gegen diesen seinen letzten Willen vorgehe, solle nichts oder lediglich den Pflichtteil erhalten. Wie von ihm erwartet, focht die Familie sein Testament an. Das OLG Dresden entschied, dass diese Verwirkungsklausel gültig sei und die Familie deren Voraussetzungen für die Enterbung durch die Anfechtung erfüllt habe. Sie hätten ihren Miterbenanteil also verwirkt (OLG Dresden, Urteil vom 16.02.1999, AZ: 7 W 1571/98).

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