Widerruf einer Schenkung

Erbrecht

Die Schenkung eines Hausgrundstückes kann wegen groben Undankes widerrufen werden, wenn der Schenker ein Wohnrecht, Pflege und Verköstigung im Alter zur Bedingung der Schenkung gemacht hat, die Beschenkte das Hausgrundstück nach Streitereien jedoch verkaufen wollte und damit ihren Pflichten nicht mehr würde nachkommen können (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.01.1995, Az.: 8 U 172/94).

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