Anspruch auf staatliche Unterstützung durch Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenbeihilfe

Einkommensschwache Personen können über die Prozesskosten- oder Verfahrenskostenbeihilfe eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens erhalten. Hat die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg, werden die Kosten für das Gericht und den eigenen Anwalt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens übernommen. Die Prozesskostenhilfe ist ein Ausfluss des Sozialhilferechts. Als einkommensschwach gilt, wer nach Abzug von Belastungen über kein anrechenbares Einkommen mehr verfügt.

Als Belastungen können folgende Beträge abgezogen werden:

BezeichnungBetrag
Freibetrag für Prozesspartei, die
ein Erwerbseinkommen bezieht
180 EUR
Freibetrag für Partei und ihren
Ehegatten oder Lebenspartner
395 EUR
Freibetrag für jede weitere Person,
der die Prozesspartei Unterhalt gewährt 
276 EUR
Kosten für Unterkunft und HeizungIndividuell
Angemessene Beiträge für VersicherungenIndividuell
Kredite   Individuell
Berufsbedingte Aufwendungen   Individuell

Es sollte jedoch stets beachtet werden, dass auch Vermögen für die Beurteilung einkommensschwach bewertet wird. Dieses kann beispielsweise in Form von Lebensversicherungen oder Sparvermögen vorliegen. Dieses Vermögen ist nur bis zur Höhe des sozialrechtlichen Freibetrages geschützt. Höheres Vermögen muss für den Prozess eingesetzt werden.

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