Familienrecht und Scheidung
Das vom Arbeitgeber auch privat zur Verfügung gestellte Jobrad kann das unterhaltsrechtliche Einkommen erhöhen
Seit einiger Zeit bieten Arbeitgeber den Mitarbeitern Jobräder an, die sie auch privat nutzen dürfen. Das sind meistens E-Bikes, die bekanntlich ihren Preis haben. Die Fahrräder werden durch den Arbeitgeber geleast und die Leasingraten durch eine Gehaltsumwandlung finanziert. Auch hier entsteht ein geldwerter Vorteil, der dem Unterhaltsschuldner zuzurechnen ist.
Im Falle des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss 16.07.2025, Az.: 5 WF 96/24) betrug die Leasingrate für das Fahrrad 125 Euro monatlich, die direkt vom Bruttolohn abgezogen wurde. Das Gericht errechnete unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte einen geldwerten Vorteil in Höhe von 99 Euro monatlich, der dem Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners zugerechnet wurde. Für den Unterhalt standen somit weitere 99 Euro zur Verfügung.
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