Gesetz zum besseren Schutz von Kindern verabschiedet

In den vergangenen Monaten haben wir vermehrt von Fällen erfahren, in denen Kinder von ihren eigenen Eltern vernachlässigt oder missbraucht wurden, teilweise mit Todesfolgen. Diese tragischen Fälle haben Defizite beim Schutz besonders gefährdeter Kinder aufgezeigt. Der Deutsche Bundestag hat daher am 24. April 2008 das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ beschlossen. Damit sollen Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter Kinder frühzeitiger eingreifen können. Die Gesetzesänderungen beruhen auf Vorschlägen einer Expertengruppe, der insbesondere Praktiker aus den Familiengerichten und der Kinder- und Jugendhilfe angehörten. Durch das frühe Eingreifen soll die Trennung der Kinder von ihren Eltern vermieden werden.

Effektiver Kinderschutz muss früh ansetzen. Ziel des neuen Gesetzes ist es deshalb, dass die Familiengerichte rechtzeitig eingreifen und nicht erst dann, so Frau Zypries, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.
Das verabschiedete Gesetz erlaubt es den Familiengerichten, frühzeitiger und stärker auf die Eltern einzuwirken, damit diese öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen.

Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen:

  1. Abbau von Tatbestandshürden für die Anrufung der Familiengerichte.
  2. Konkretisierung der möglichen Rechtsfolgen:
    Maßnahmen, welche die Familiengerichte treffen können, werden konkretisiert.
  3. Erörterung der Kindeswohlgefährdung:
    Danach soll das Familiengericht künftig mit den Eltern, dem Jugendamt und gegebenenfalls auch mit dem Kind mündlich erörtern, wie die Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden kann. Es ist ein Erörterungsgespräch vorgesehen.
  4. Gerichtliche Überprüfungspflicht nach Absehen von Maßnahmen:
    Bislang ist das Familiengericht, das in einem Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung keine Maßnahme anordnet, nicht verpflichtet, diese Entscheidung später noch einmal zu überprüfen. Nach der vorgesehenen gesetzlichen Änderung soll das Gericht in angemessenem Zeitabstand überprüfen, ob seine Entscheidung unverändert richtig ist.
  5. Schnellere Gerichtsverfahren:
    Das Gesetz sieht ein umfassendes Vorrang- und Beschleunigungsverbot für Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohles und für Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, vor.
  6. Besserer Schutz auch im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens.

Über das verabschiedete Gesetz hinaus sollen Kinder schon im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens besser geschützt werden. Dies ist Ziel des Bundesministeriums der Justiz.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über: Pressemitteilung Bundesjustizministerium (http://www.bmj.bund.de/)

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