Heimliche Vaterschaftstests bleiben verboten

Nach einer Schätzung der Interessengemeinschaft für Abstammungsgutachten soll angeblich jedes zehnte Kind ein sog. „Kuckuckskind“ sein.

Nicht selten bekommen Väter Zweifel an ihrer Vaterschaft, oft erst Jahre nach der Geburt oder nach einer Trennung von der Mutter. Heutzutage kann in jeder Apotheke ein Testset gekauft werden. Ein Haar oder eine  Zahnbürste des Kindes reicht für einen Test aus. Deshalb liegt es nahe, heimlich einen solchen Test durchzuführen, um Klarheit zu schaffen.

Auch das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 13. Februar 2007, Az.: 1 BvR 421/05, Volltext unter www.bundesverfassungsgericht.de) hat jetzt, nachdem auch der Bundesgerichtshof schon so entschieden hatte, heimlichen Tests eine Absage erteilt. Sie dürfen in einem Anfechtungsverfahren  nicht verwendet werden. Es wird also unterstellt, der Test existiere nicht, obwohl allen bekannt ist, dass das Kind nicht vom Vater abstammt. Es gäbe keine notwehrähnliche Situation, die dem Vater den Griff zum heimlichen Test erlauben würde.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass die derzeitige Gesetzeslage unbefriedigend ist und Anfechtungsmöglichkeiten derzeit über die Gebühr eingeschränkt werden. Der Gesetzgeber wurde daher beauflagt, bis zum 31. März 2008 Vätern einen einfacheren Weg zu eröffnen, Zweifel an der biologischen Abstammung ihres Kindes durch einen Gentest legal auszuräumen. Bislang ist es so, dass die Vaterschaft innerhalb einer Frist von zwei Jahren angefochten werden muss, also i. d. R. innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt. Nur wenn neue Umstände nach Ablauf der Frist bekannt werden, beginnt die 2-Jahres-Frist erneut. Ein solcher Umstand könnte z. B. die Mitteilung einer dritten Person sein, wonach die Mutter in der sog. Empfängniszeit Mehrverkehr hatte. Die Situation betroffener Väter, die derzeit keine Möglichkeit haben, die Vaterschaft anzufechten, wird sich nach der Gesetzesänderung verbessern. Die Anfechtungsmöglichkeiten sollten spätestens dann neu geprüft werden.

Ein heimlicher Vaterschaftstest ist bislang nicht strafbar. Es werden aber Überlegungen im Justizministerium angestellt, solche Tests unter Strafe zu stellen.

Hinweis: Inzwischen gibt es ein vereinfachtes Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung. Beachten Sie dazu unsere Beiträge "Bin ich der Vater?" und "Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung kommt".

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