Wir empfehlen Ihnen, soweit Sie zugunsten Ihrer Kinder einen Prozentsatztitel geschaffen haben, sich rechtzeitig vor dem Start des neuen Kalenderjahres darüber zu informieren, welchen Unterhalt Sie leisten müssen, um Zahlungsversäumnisse aber auch Überzahlungen zu vermeiden. Die neue Leitlinie werden Sie bald unter https://www.justiz.sachsen.de abrufen können.
Geplant ist auch eine Anpassung der Selbstbehaltssätze, was in einigen Fällen dazu führen kann, dass sich die Zahlungsverpflichtung der Höhe nach grundsätzlich verändert. Unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung bestehender Unterhaltstitel dann möglich sein wird, erfahren Sie in einem Beitrag in unserem Januar-Newsletter.