Rückwirkend: Seit 2012 nun auch Kindergeldanspruch bei Eheschließung

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist in seiner Entscheidung vom 17.10.2013 (Az.: III R 22/13) nun von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt, wonach der Anspruch auf Kindergeld stets dann erlosch, wenn das volljährige Kind eine Ehe einging. Ausnahmen galten nur für sogenannte Studentenehen. Hintergrund dieser Handhabung war, dass man dem Kindergeld eine Unterhaltsfunktion zugeschrieben hatte.

Mit Aufgabe dieser Idee im Jahre 2010 war es nun auch konsequent, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach dem Kindergeldgesetz auch denjenigen Eltern Kindergeld auszuzahlen, deren Kinder mit einem leistungsfähigen Ehepartner zusammenleben.

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