Verwirkung des Unterhaltes bereits nach einem Jahr

Zu diesem Ergebnis gelangte das Amtsgericht Essen in einem Urteil vom 11.03.2009 (aus NJW 2009, 2460). Die unterhaltsberechtigte Ehefrau lebte bereits seit einem Jahr mit einem neuen Lebenspartner zusammen. Der Essener Familienrichter befand, dass aufgrund dieses Zusammenlebens ein Unterhaltsanspruch über die Dauer von einem Jahr hinaus nicht bestünde. Nach heutigem gesellschaftlichen Verständnis habe sich eine Lebensgemeinschaft bereits nach einem Jahr verfestigt. Die früher vertretene Auffassung, von einer Verfestigung könne frühestens nach 2 - 3 Jahren ausgegangen werden, weil davor von einer Art probeweisen Zusammenlebens ausgegangen werden müsse, sei nicht mehr haltbar. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gesellschaftlich anerkannt und nicht mehr nur ein Durchgangsstadium zur Ehe, sondern vielmehr eine gleichberechtigte Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch der Bundesgerichtshof diesen Tendenzen in der Rechtsprechung anschließen wird.

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