Mitzubringende Unterlagen:
- Familienbuch mit Eheurkunde und Abstammungs-oder Geburtsurkunden der Kinder.
- Soweit vorhanden, Name und Anschrift der Rechtsschutzversicherung, einschließlich der dazugehörigen Rechtsschutzversicherungsnummer.
- Sollten Sie sich nicht in der Lage sehen, die Kosten einer Beratung beim Anwalt übernehmen zu können, begeben Sie sich bitte zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht - dort Rechtsantragstelle - und beantragen Sie vor dem Gespräch mit dem Anwalt die Erteilung eines Beratungshilfescheins. Diesen Schein bringen Sie zum Gespräch beim Anwalt mit. Sie zahlen dann für die Beratung einen Eigenanteil von gegenwärtig 10 EUR.
- Wünschen Sie eine Beratung zum Unterhalt, bringen Sie bitte Belege über Ihr Einkommen mit. Eine genaue Auflistung können Sie unter der Beitrag "Unterhalt" abrufen.