Unterhaltsschuldner, die einen sogenannten dynamisierten Titel errichtet haben, müssen dies berücksichtigen. Über den Titel muss der Zahlbetrag automatisch angepasst werden.
Es kann mit folgenden Änderungen beim Kindesunterhalt gerechnet werden:
Bezeichnung | seit 01.01.2019 | ab 01.01.2020 |
Stufe 1 (0 - 5 Jahre) | 354 € | 369 € |
Stufe 2 (6 - 11 Jahre) | 406 € | 424 € |
Stufe 3 (12 - 17 Jahre) | 476 € | 497 € |
Diese Beträge bilden den sogenannten Bedarf ab. Davon in Abzug zu bringen ist das hälftige Kindergeld von 204 Euro für das 1. und 2. Kind, 210,00 Euro für das 3. Kind und 235,00 Euro für das 4. und weitere Kinder.
Daraus ergeben sich folgende Zahlbeträge:
Bezeichnung | Kind 1+2 | Kind 3 | Ab Kind 4 |
Stufe 1 (0 - 5 Jahre) | 267 € | 264 € | 251,50 € |
Stufe 2 (6 - 11 Jahre) | 322 € | 319 € | 306,50 € |
Stufe 3 (12 - 17 Jahre) | 395 € | 392 € | 379,50 € |
Die obige Tabelle bildet lediglich den Mindestunterhalt ab. Sollten Sie mehr als den Mindestunterhalt beurkundet oder vereinbart haben, muss dies prozentual je nach Vereinbarung hochgerechnet werden.
Beispiel: Für das 6 Jahre alte Kind sind 136 % des Mindestunterhaltes beurkundet: = 2. Altersstufe: 424,00 Euro x 136 % = 577,00 Euro - 102 Euro hälftiges Kindergeld = 475,00 Euro Zahlbetrag |
Ausblick: Die nächsten Änderungen des Unterhaltes werden zum 01.01.2021 erwartet. Auch dann ist damit zu rechnen, dass höhere Unterhaltszahlungen geschuldet sein werden. Möglicherweise kann dies teilweise durch die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes aufgefangen werden. Derzeit ist noch beabsichtigt, dass das Kindergeld im Jahre 2021 nochmals um 15,00 Euro pro Kind steigen soll.