Zahlbeträge beim Kindesunterhalt 2020

Auch im Jahre 2020 wird es wieder zu einer Anpassung der Leitlinien der Oberlandesgerichte, so auch der Dresdner Unterhaltsleitlinien, kommen. Mit der Änderung zum 01.01.2020 müssen Unterhaltsschuldner damit für die minderjährigen Kinder mehr Unterhalt bezahlen. Dabei treten hier Differenzen zwischen 15,00 Euro bis 21,00 Euro im Monat auf.

Unterhaltsschuldner, die einen sogenannten dynamisierten Titel errichtet haben, müssen dies berücksichtigen. Über den Titel muss der Zahlbetrag automatisch angepasst werden.

Es kann mit folgenden Änderungen beim Kindesunterhalt gerechnet werden:

Bezeichnung     seit 01.01.2019ab 01.01.2020
Stufe 1 (0 - 5 Jahre)354 €369 €
Stufe 2 (6 - 11 Jahre) 406 €424 €
Stufe 3 (12 - 17 Jahre)476 €497 €


Diese Beträge bilden den sogenannten Bedarf ab. Davon in Abzug zu bringen ist das hälftige Kindergeld von 204 Euro für das 1. und 2. Kind, 210,00 Euro für das 3. Kind und 235,00 Euro für das 4. und weitere Kinder.


Daraus ergeben sich folgende Zahlbeträge:

Bezeichnung     Kind 1+2   Kind 3 Ab Kind 4
Stufe 1 (0 - 5 Jahre)267 €264 € 251,50 €
Stufe 2 (6 - 11 Jahre) 322 €319 €306,50 €
Stufe 3 (12 - 17 Jahre)395 €392 €379,50 €


Die obige Tabelle bildet lediglich den Mindestunterhalt ab. Sollten Sie mehr als den Mindestunterhalt beurkundet oder vereinbart haben, muss dies prozentual je nach Vereinbarung hochgerechnet werden.

 

Beispiel: Für das 6 Jahre alte Kind sind 136 % des Mindestunterhaltes beurkundet: =     2. Altersstufe:
       424,00 Euro x 136 %
=     577,00 Euro  -  102 Euro hälftiges Kindergeld
=     475,00 Euro Zahlbetrag



Ausblick:  Die nächsten Änderungen des Unterhaltes werden zum 01.01.2021 erwartet. Auch dann ist damit zu rechnen, dass höhere Unterhaltszahlungen geschuldet sein werden. Möglicherweise kann dies teilweise durch die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes aufgefangen werden. Derzeit ist noch beabsichtigt, dass das Kindergeld im Jahre 2021 nochmals um 15,00 Euro pro Kind steigen soll.

Zurück

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: