Fettabsaugung/Liposuktion bald Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung?

Medizinrecht

Das Bundessozialgericht (BSG) wird am 24.04.2018 über ein von uns geführtes Revisionsverfahren eine Entscheidung zur Kostenübernahme der Liposuktion (Fettabsaugen) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mündlich verhandeln.

Das Ergebnis wird mit Spannung erwartet, da sich das BSG mit einer zum 23.07.2015 in Kraft getretenen Vorschrift befassen wird, wonach Kosten für eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode auch dann übernommen werden können, wenn die Methode das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet.

Von Bedeutung ist das Verfahren auch deshalb, weil der Gemeinsame Bundesausschuss zwischenzeitlich das Prüfverfahren zur Aufnahme der Behandlung in den Leistungskatalog unterbrochen hat, um zunächst eine Erprobungsrichtlinie zu erlassen, um überhaupt ausreichende Erkenntnisse für eine wissenschaftliche Bewertung der Behandlungsmaßnahme zu erhalten. Patienten haben aktuell nur die Möglichkeit, über die Teilnahme an der Erprobung eine Kostenerstattung zu erhalten.

Die Behandlung ist für viele Patienten für die Behandlung von Lipödemen der Beine von großer Bedeutung. Die Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahem regelmäßig ab, da der Nachweis der Wirksamkeit nicht erbracht sei. Verwiesen wird auf Maßnahmen der Gewichtsreduzierung.

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