Wie funktioniert die Mietkaution?

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für künftige Ansprüche gegen den Mieter, die aus dem Mietverhältnis entstehen, beispielsweise für Nachforderungen von Betriebskosten.

Mietverträge können frei gestaltet werden, sodass eine Mietkaution vereinbart werden kann, aber nicht muss. Sofern eine Mietkaution vom Vermieter gefordert wird, so darf diese höchstens drei Nettokaltmieten betragen.

Für die Hinterlegung der Mietkaution bestehen verschiedene Möglichkeiten. Die Mietkaution kann bar übergeben oder überwiesen werden. Alternativ gibt es Mietkautionsversicherungen oder Mietkautionskonten beziehungsweise Mietkautionssparbücher. Die vorgenannten Beispiele sind nicht abschließend, aber die in der Praxis üblichsten.

Der Vermieter muss eine ihm überlassene Mietkaution bei einem Kreditinstitut, zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen, sofern keine andere Anlageform vereinbart ist. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist allerdings unwirksam.

Sobald das Mietverhältnis beendet ist, ist die Rückzahlung der Mietkaution in der Form, in der sie geleistet wurde, fällig. Allerdings steht dem Vermieter eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist zu. Die Länge dieser Frist ist umstritten. In der Regel beträgt sie bei Wohnraum drei bis sechs Monate, bei Gewerberaum bis zu einem Jahr.

Tipp:  Mieter sollten darauf achten, dass sie nicht zu viel Mietkaution leisten und gegebenenfalls, mit anwaltlicher Hilfe, von ihrem Vermieter Mietkaution zurückfordern. Außerdem können Mieter anwaltlich dabei unterstützt werden, ihren Anspruch auf fristgemäße Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses, durchzusetzen.

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