Nicht fertig gestaltete Hotelanlage

Reiserecht

Die Zuweisung einer Unterkunft in einer nicht fertig gestellten Hotelanlage berechtigt zu einer Minderung von 75% des Reisepreises sowie zu Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (AG Hannover, Az.: 531 C 3416/00).

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