BSG stärkt Rechte der DDR-Ingenieure

Wie bereits in unserem Juni-Newsletter vom 03.06.2010 angekündigt, hat das BSG (Bundessozialgericht) am 15.06.2010 in drei von RA Matthias Herberg vertretenen Revisionsverfahren zur sog. „leeren Hülle“ verhandelt und die Rechtsauffassung des Fachanwaltes für Sozialrecht bestätigt. Die in den vergangenen Jahren gestrichene Zusatzleistung für Rentner der sog. technischen Intelligenz muss nun wieder gezahlt werden.

Das BSG hat klargestellt, dass die VEBs allein durch die Abgabe der Umwandlungserklärung nicht ihre Fähigkeit verloren haben, sich weiterhin als Wirtschaftssubjekt zu betätigen und ihre Arbeitnehmer zu beschäftigen. Entscheidend bleibt weiterhin der Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister, die in der Regel nach dem 30.06.1990 erfolgt ist. Das BSG bezweifelt bereits, dass es in der DDR eine Vorgesellschaft gegeben hat, auf die hätte Vermögen übertragen werden können. Die Rechtsfigur der "leeren Hülle" ist damit Geschichte. All diejenigen, deren Antrag mit dieser Begründung abgewiesen worden ist, sollten nunmehr ihren Antrag fortführen bzw. einen Überprüfungsantrag stellen.
Die schriftliche Ausfertigung des Urteils liegt erst in mehreren Wochen vor.

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