Der Gesetzgeber hat mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz (Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung) zum 01.01.2005 die Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung abgeschafft. Anders jedoch bei Fachschulabsolventen, hier bleibt es bei der Berücksichtigung der Ausbildungszeiten. Eine Übergangsvorschrift hat eine stufenweise Reduzierung der Zeiten für Hoch-und Fachhochschulbesucher vorgesehen; bei einem Rentenbeginn ab 01.01.2009 erfolgt jedoch überhaupt keine Berücksichtigung mehr.
Wir erachten die Ungleichbehandlung zwischen Fachschülern und Hochschulabsolventen für sachlich nicht gerechtfertigt und haben insoweit gegen Entscheidungen des Sächsischen Landessozialgerichtes Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben. In allen vier Verfahren hat das BSG (Bundessozialgericht) die Revision zugelassen, da es die aufgeworfene Rechtsfrage für grundsätzlich bedeutsam erachtet.
Es blieben auch Zweifel, ob die Abschaffung der Anrechnungszeiten damit begründet werden kann, dass Hochschulabsolventen in der Regel später über ein höheres Einkommen verfügen, als Fachschulabsolventen.
Sollte das BSG die verfassungsrechtlichen Bedenken teilen, dann müsste der Rechtsstreit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Über den Ausgang der Revisionsverfahren werden wir berichten.