Das Sozialgericht Dresden hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 05.11.2005 (Az.: S 23 AS 982/05 ER) entschieden, dass die Kosten zur Ausübung des Umgangsrechtes zu den Leistungen nach dem SGB II gehören.
In dem entschiedenen Fall wohnt das Kind unseres Mandanten im ca. 600 km entfernten Wörth bei Karlsruhe. Der Antragsteller erzielt einen monatlichen Nettolohn in Höhe von 1.245,00 EUR. Er ...