Wer finanziert die Ausbildung der Altenpfleger?

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschied in fünf Leitverfahren mit Urteilen vom 25.02.2008 (Az.: 5 B 826/06 u. a.) und änderte die anderslautenden Urteile des Verwaltungsgerichts Dresden ab: Die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen für die Altenpflegeausbildung ist rechtmäßig.

Zur Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung im Beruf der Altenpflege werden von den Trägern der Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege Ausgleichsbeiträge erhoben, wenn diese keine oder nicht genügend Azubis ausbilden. Die Grundlage dafür bildete seit dem 01.08.2003 die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung im Beruf der Altenpflege im Freistaat Sachsen (AltPflAusglVO). Der Ausgleichsbetrag wird durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland von den Einrichtungen der Altenpflege erhoben und den tatsächlich ausbildenden Einrichtungen gewährt.

Eine größere Zahl von Pflegeeinrichtungen klagte nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen ihre Heranziehung zu Ausgleichsbeiträgen. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte in sechs Leitverfahren (Az.: 13 K 417/06 u. a.) entschieden, dass die Einführung der Ausgleichsbeiträge rechtswidrig gewesen sei. Laut Rechtsanwalt Matthias Herberg, der einen Pflegedienst vertreten hat, müssen die Kläger nun die geforderten Summen nachzahlen.

Zur Begründung seiner Leitentscheidungen führte das Sächsische Oberverwaltungsgericht aus, dass die Einführung von Ausgleichsbeiträgen rechtmäßig gewesen sei. Die Sächsische Staatsregierung habe in nicht zu beanstandender Weise bei der Einführung dieser Abgabe davon ausgehen können, dass es ohne die Einführung der Ausgleichsbeiträge in den Folgejahren zu einem Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege komme. Diese Prognose sei auch nicht deshalb zu beanstanden, weil nach Einführung der Ausgleichsabgabe deutlich mehr Ausbildungsplätze als erforderlich eingerichtet wurden. Statt der für erforderlich gehaltenen 600 Ausbildungsplätze sind rund 1000 Plätze eingerichtet worden (Pressemitteilung Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom 29.02.2008).
Ob dies jedoch auf die Ausbildungsplatzumlage zurückgeführt werden kann, bleibt zweifelhaft. Selbst nach den Angaben des Ministeriums für Soziales wird der Anstieg eher damit begründet, dass für die Ausbildung in der Vergangenheit BAföG beantragt werden konnte.

Die Erhebung der Ausgleichsabgabe ist ab dem Ausbildungsjahr 2006/2007 durch das Sächsische Staatsministerium für Familie und Soziales ausgesetzt worden. Mit einer Neuerhebung der Umlage ist ab dem Ausbildungsjahr 2009/2010 wieder zu rechnen.

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