Freispruch für Frauke Petry: BGH hebt Urteil des Landgerichtes Dresden wegen Meineid auf

In dem von Rechtsanwalt Carsten Brunzel vertretenen Strafverfahren gegen die frühere AfD-Landes- und Bundesvorsitzende Dr. Frauke Petry hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: 5 StR 424/19) heute seine Entscheidung vom 14.04.2020 veröffentlicht und entschieden, dass die frühere Angeklagte freizusprechen ist.

Dr. Petry wurde zunächst vorgeworfen, im Rahmen einer Befragung vor dem Sächsischen Wahlprüfungsausschuss am 12. November 2015 falsch ausgesagt und sich somit des Meineids strafbar gemacht zu haben. Sie wurde damals als Zeugin belehrt und vernommen, später sogar vereidigt. Das Landgericht Dresden hat Dr. Frauke Petry nach 10 Verhandlungstagen am 02. April 2019 wegen fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe von 6.000,00 € verurteilt. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof auf die Revision von RA Carsten Brunzel nunmehr aufgehoben und die Angeklagte mit einer eigenen Entscheidung des BGH freigesprochen.

Der BGH begründet die Entscheidung im Kern damit, dass Dr. Frauke Petry in ihrer Funktion als Partei- und Fraktionsvorsitzende auch „Vertreterin der am Wahlprüfungsverfahren beteiligten (AfD-)Fraktion“ war und somit Beteiligte des Verfahrens gewesen ist. Eine Vernehmung und Vereidigung von Beteiligten des Wahlprüfungsverfahrens als Zeugen hat keine gesetzliche Grundlage und ist somit ausgeschlossen. Die eidliche Zeugenvernehmung von Dr. Frauke Petry war unzulässig.

Diese Auffassung hatte die Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren aber auch im Hauptverfahren vertreten und sowohl in der Eröffnungserklärung zu Beginn als auch im Plädoyer am Schluss der Hauptverhandlung umfassend ausgeführt sowie den Freispruch der Mandantin beantragt.

Da das Landgericht Dresden in der Hauptverhandlung zwar alle Umstände des gesamten Vorgangs aufgeklärt und festgestellt hat, das Urteil jedoch auf einem Rechtsfehler beruht, hat der BGH nicht nur das Urteil des Landgerichts Dresden aufgehoben, sondern konnte eine eigene Entscheidung treffen und hat Dr. Frauke Petry freigesprochen.

Für Dr. Frauke Petry und die Verteidigung geht somit ein langjähriger Kampf in einem durchaus politisch motivierten Strafverfahren erfolgreich zu Ende.

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