Das Urteil des beim LG Düsseldorf tätigen Vorsitzenden Richters der 12. Großen Strafkammer, Jochen Schuster, der in einem Verfahren gegen zwei Schwarzafrikaner beide mehrfach als Neger bezeichnete und ihre Sprache als Negersprache betitelte, soll nach dem Willen des Generalbundesanwalts aufgehoben werden. In seiner Antragsschrift vom 21. Juli 2006 folgte der Generalbundesanwalt unserer Argumentation in der Revisionsbegründung, wonach der Prozess an unheilbaren Verfahrensmängeln leide, ausgelöst durch das Verhalten des Vorsitzenden Schuster. Der Antrag des Generalbundesanwalts geht dahin, das Urteil ohne mündliche Verhandlung per Beschluss aufzuheben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf zurück zu verweisen. Damit hat sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Bundesgerichtshof das Urteil auf die am 27.07.2006 bei dem Gericht nunmehr eingegangene Revision (Az.: 3 StR 277/06) aufheben wird, deutlich erhöht.
Strafrecht
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