Spiking und Needle-Spiking: Die unsichtbare Gefahr im Nachtleben

Strafrecht

Seit wenigen Jahren finden sich in Medien vermehrt Berichte über „Needle-Spiking“-Vorfälle im Nachtleben. Dabei ist das Vorgehen dahinter weit älter.

Was ist Spiking?

Unter „Spiking“ versteht man das heimliche Verabreichen von Alkohol, Drogen oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen – weitläufig bekannt als K.O.-Tropfen – an eine Person ohne deren Wissen und Einwilligung. Meist geschieht dies, indem jemand etwas in ein Getränk mischt, es kommen aber auch Fälle vor, in denen Substanzen über Speisen, Zigaretten oder sogar durch Injektionen mit einer Spritze – das sogenannte Needle-Spinking – verabreicht werden. Ziel ist es häufig, die betroffene Person willenlos, verwirrt oder körperlich geschwächt zu machen, um sie leichter manipulieren, berauben oder sexuell missbrauchen zu können. Spiking ist daher ein gezielter Angriff auf die körperliche Selbstbestimmung, die Gesundheit und die Sicherheit eines Menschen.

Ist Spiking strafbar? Strafrechtliche Einordnung und mögliche Strafen

Strafrechtlich wird Spiking in Deutschland als Straftat verfolgt, auch wenn es keinen eigenen Straftatbestand mit diesem Namen gibt. Wer einer anderen Person heimlich eine Substanz verabreicht, macht sich regelmäßig wegen Körperverletzung strafbar, da bereits die unbeabsichtigte Beeinflussung des Körpers eine Gesundheitsschädigung darstellt. In einfachen Fällen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Werden gefährliche Stoffe eingesetzt oder entstehen erhebliche gesundheitliche Folgen, kann eine gefährliche oder schwere Körperverletzung vorliegen, was zu deutlich höheren Freiheitsstrafen führen kann. Kommt es etwa zu einer Sexualstraftat, drohen in der Regel mehrjährige Freiheitsstrafen. Auch der Versuch ist strafbar, selbst wenn die geplante Tat letztlich nicht vollendet wird.

Zusätzlich können weitere Straftatbestände erfüllt sein, wenn illegale Substanzen oder verschreibungspflichtige Medikamente verwendet werden. In diesen Fällen greifen auch das Betäubungsmittelrecht oder das Arzneimittelrecht. Die Gerichte prüfen stets, welche Substanz verwendet wurde, welche Auswirkungen sie hatte und welche Absicht verfolgt wurde.

Was tun bei Spiking-Verdacht? Handlungsempfehlungen für Betroffene

Wenn Betroffene den Verdacht haben, Opfer von Spiking geworden zu sein, ist es wichtig, schnell und besonnen zu handeln. Bei plötzlich auftretenden, ungewöhnlichen körperlichen oder psychischen Symptomen sollte das Getränk sofort stehen gelassen und nicht weiter konsumiert werden. Eine vertraute Person sollte umgehend um Hilfe gebeten und der Ort nach Möglichkeit nicht allein verlassen werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, das Personal vor Ort über den Verdacht zu informieren, damit Unterstützung organisiert werden kann.

Darüber hinaus sollten Betroffene so bald wie möglich medizinische Hilfe in der Notaufnahme oder Gewaltschutzambulanz in Anspruch nehmen. Eine ärztliche Untersuchung ist wichtig, da viele Substanzen nur für kurze Zeit im Körper nachweisbar sind. Blut- oder Urinuntersuchungen können helfen, verwendete Stoffe festzustellen. Im medizinischen Gespräch sollte offen angesprochen werden, dass der Verdacht auf Spiking besteht, damit gezielt untersucht und angemessen behandelt werden kann.

Auch eine frühzeitige Dokumentation kann von großer Bedeutung sein. Zeitpunkt, Ort und auftretende Symptome sollten möglichst schnell schriftlich festgehalten werden. Wenn möglich, können auch Fotos, Screenshots oder Sprachnotizen zur Sicherung von eigenen Erinnerungen und denen der Begleitpersonen beitragen.

Eine Anzeige bei der Polizei kann helfen, Täterinnen oder Täter zu ermitteln und weitere Taten zu verhindern. Wer unsicher ist, kann sich zunächst beraten lassen oder unverbindlich informieren. Unterstützung bieten unter anderem Opferberatungsstellen, polizeiliche Anlaufstellen und Anwältinnen und Anwälte im Bereich Opferrechte und Nebenklage.

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