Strafbefehl im Briefkasten – Was nun?

Strafrecht

Ohne Vorahnung gehen Sie an Ihren Briefkasten. Nicht ahnend, dass eine böse Überraschung auf Sie wartet. Ein Strafbefehl. Meist mit einer Geldstrafe versehen und nicht selten, ohne dass Sie nachvollziehen können, wie es dazu kommen konnte.

Was ist ein Strafbefehl?

In einem Strafverfahren wegen eines Vergehens, das vor dem Amtsgericht verhandelt werden würde, ist das Strafbefehlsverfahren zulässig. Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, § 12 Abs. 2 StGB. Strafbefehlsverfahren dienen dazu, Straftaten der leichteren Kriminalität effizient und beschleunigt zu ahnden. Nach dem Abschluss der Ermittlungen beantragt die Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls. Sofern das Gericht eine Verurteilung des Angeschuldigten als wahrscheinlich ansieht und eine Hauptverhandlung zur Einwirkung auf den Täter nicht für erforderlich hält, erlässt es den Strafbefehl.
Wenn der Adressat des Strafbefehls nicht rechtzeitig einen Rechtsbehelf einlegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil gleich.

Wie kann ich mich gegen einen Strafbefehl wehren?

Sofern Sie den Strafbefehl und die damit einhergehende rechtskräftige Verurteilung nicht akzeptieren möchten, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Der Einspruch gegen den Strafbefehl muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, eingelegt werden. Im Falle der Einspruchseinlegung beraumt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung an, um die Schuldfrage des Angeklagten aufzuklären.

Was kann ein Strafverteidiger für Sie tun?

Ein Strafverteidiger kann für Sie zunächst Akteneinsicht beantragen, um nachvollziehen zu können, wie es zu dem Strafbefehl gekommen ist und wie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einzuordnen sind.

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall kann es auch ratsam sein, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen, beispielsweise auf eine zu hoch angesetzte Geldstrafe, zu beschränken. In einem solchen Fall könnte trotz Einspruchs eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung ergehen, um dem Mandanten die Gerichtsgebühren zu ersparen.

Bei der Abwägung des Vorgehens muss immer miteinbezogen werden, dass im Strafbefehl zu Ihren Gunsten ein Geständnis fingiert wird, dessen strafmildernde Wirkung man durch eine Hauptverhandlung ohne Geständnis verliert.

Sie sollten deshalb aber nicht davor zurückschrecken, sich gegen falsche Verdächtigungen zu wehren und für Ihr Recht zu kämpfen. – Wir stehen dabei gern an Ihrer Seite.

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