Der 3. Strafsenat des BGH hat entschieden, dass bei der Überwachung von Verdächtigen schwerer Straftaten der Einsatz von Satellitentechnik zulässig sei (BGH, Az.: 3 StR 324/00). In dem entschiedenen Fall war ein Angehöriger der aus der RAF hervorgegangenen "Antiimperialistischen Zellen" wegen mehrerer Mordversuche verurteilt worden. Der Tatnachweis konnte geführt werden, weil die Strafverfolgungsbehörde am Fahrzeug eines Mitangeklagten einen Empfänger des satellitengestützten Navigationssystems "Global Positioning Service" (GPS) angebracht hatten. Mit Hilfe des Empfängers konnten Fahrbewegungen, Standzeiten und Standorte lückenlos nachvollzogen und die Angeklagten überführt werden. Daneben waren die Angeklagten unter Einsatz von visuellen und videotechnischen Hilfsmitteln sowie Abhörmassnahmen überwacht worden.
Strafrecht
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