Paketversand: Haftung, Wertgegenstände, Verjährung und Versicherung

Der Versand von Paketsendungen ist im privaten wie im geschäftlichen Bereich alltäglich. Kommt es jedoch zu Verlust oder Beschädigung, bestehen häufig Unklarheiten über Haftung, Fristen und Entschädigungsmöglichkeiten. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Punkte.

1. Welche Haftungshöchstgrenzen gelten beim Versand von Paketsendungen?

Paketdienstleister haften grundsätzlich nur beschränkt.

Beim innerdeutschen Paketversand liegt die Haftung bei den gängigen Versanddienstleistern regelmäßig bei bis zu 500 Euro pro Paket. Maßgeblich sind entweder gesetzliche Regelungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Transporteurs.

Beim internationalen Versand kommen häufig internationale Übereinkommen (z. B. das CMR-Übereinkommen) zur Anwendung. Die Haftung wird dann anhand des Gewichts der Sendung berechnet und liegt oftmals deutlich unter dem tatsächlichen Warenwert.

2. Gelten Besonderheiten beim Versand von Wertgegenständen?

Für Wertgegenstände gelten regelmäßig besondere Einschränkungen oder Haftungsausschlüsse. Viele Paketdienstleister schließen die Haftung ganz oder teilweise aus, insbesondere für:

  • Schmuck, Edelmetalle und Bargeld,
  • Kunstgegenstände und Sammlerstücke,
  • Uhren, Edelsteine,
  • hochwertige Elektronik.

Der Versand solcher Gegenstände kann daher dazu führen, dass im Schadensfall kein oder nur ein eingeschränkter Ersatzanspruch besteht, selbst wenn Verlust oder Beschädigung nachweisbar sind.

3. Was ist bei der Verjährung zu beachten?

Ansprüche aus dem Paketversand unterliegen kurzen Verjährungsfristen. In der Regel verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sendung oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ablieferung hätte erfolgen müssen.

Wichtig ist, dass eine fristgerechte Schadensanzeige gegenüber dem Paketdienstleister zwar erforderlich ist, die Verjährung jedoch nicht automatisch hemmt. Ansprüche müssen rechtzeitig rechtlich geltend gemacht werden.

4. Kann eine höhere Entschädigung versichert werden?

Übersteigt der tatsächliche Warenwert die üblichen Haftungshöchstgrenzen, besteht häufig die Möglichkeit, einen höheren Versicherungswert zu deklarieren oder eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen.

Ohne eine solche Zusatzversicherung verbleibt ein Schaden oberhalb der Haftungsgrenze grundsätzlich beim Absender.

Fazit

Wer wertvolle Gegenstände versendet oder regelmäßig Paketsendungen aufgibt, sollte sich der Haftungsgrenzen, Haftungsausschlüsse und kurzen Verjährungsfristen bewusst sein. Im Schadensfall entscheidet häufig die richtige Vorgehensweise über den Erfolg eines Anspruchs. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihres konkreten Falls oder der Durchsetzung bestehender Ansprüche.

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