Transportrecht und Speditionsrecht
Planenschlitzer im Visier: So schützen sich Frachtführer vor Ladungsverlusten
Wie gehen Planenschlitzer vor?
Die Angriffe erfolgen meist nachts auf unbewachten Parkplätzen. Ziel sind dabei wertvolle, leicht transportierbare Güter (Elektronik, Textilien, Tabakwaren). Die Täter schneiden dabei zunächst in die Planen der Lkw-Auflieger kurze Schnitte, um durch einen Blick in das Fahrzeug die Art der Ladung abschätzen zu können. Oft bleibt es daher nicht beim Diebstahl: Schon der Schnitt in die Plane verursacht Schäden.
Was können Frachtführer tun?
Frachtführer können zum einen durch technische Maßnahmen einen Zugriff auf das Fahrzeug zumindest erschweren. Dabei haben sich mittlerweile am Markt Sicherheitsplanen mit Alarmsensoren etabliert. Aber auch Türsicherungen und Videoüberwachung sind geeignet, um Täter von einem Zugriff auf das Fahrzeug abzuhalten.
Vor allem ist es wichtig, durch die Organisation und Planung des Transports erst gar nicht für potentielle Täter interessant zu werden. Eine besonders geeignete Maßnahme ist dabei, bevorzugt gesicherte Parkplätze anfahren (z. B. ESPORG-zertifiziert). Dies ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden, die in der Regel nicht dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden können. Generell sollten Zwischenstopps soweit möglich während des Transports reduziert werden. Soweit Sicherheitssysteme vorhanden sind, helfen auch sichtbare Aufkleber, Täter abzuschrecken.
Für den Fall, dass es doch zu einem Schaden kommt, ist es unerlässlich, regelmäßig den Versicherungsschutz zu prüfen. Außerdem sind Sicherheitsmaßnahmen konsequent zu dokumentieren und klare Vereinbarungen mit Auftraggebern zu Sicherheitsstandards zu treffen.
Haftungsfragen – das sollten Sie wissen:
Nach § 425 HGB haften Frachtführer grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung während der Obhut. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Schaden durch ein damit unvermeidbares Ereignis verursacht wurde. Die sogenannten Planenschlitzer-Fälle werden durch die Gerichte jedoch regelmäßig nicht als unabwendbar eingestuft. Unbewachte Parkplätze gelten häufig als Sorgfaltspflichtverletzung.
Im schlimmsten Fall droht eine unbegrenzte Haftung, wenn der Frachtführer keine angemessenen Schutzmaßnahmen nachweisen kann.
Fazit:
Planenschlitzer sind eine reale Gefahr – aber keine unausweichliche. Frachtführer, die in Sicherheitstechnik investieren, Fahrten klug planen, Fahrer schulen und Maßnahmen dokumentieren, schützen nicht nur ihre Ladung, sondern auch ihr Unternehmen vor hohen Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Expertise im Transport- und Versicherungsrecht hilft Ihnen, praktikable Lösungen zu finden und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
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