Urheberrecht und Medienrecht
Die Nutzung der Stimme für KI
Die Stimme als rechtlich geschütztes Persönlichkeitsmerkmal
Im August 2025 hat das Landgericht Berlin II (Az. II 2 O 202/24) ein wegweisendes Urteil zur Nutzung von KI-generierten Stimmen gefällt. In dem Verfahren ging es um einen YouTuber, der in zwei Videos eine künstlich erzeugte Stimme verwendet hatte, die deutlich an die bekannte Synchronstimme von Manfred Lehmann erinnerte, der unter anderem als deutsche Stimme von Bruce Willis bekannt ist. Eine Zustimmung des Sprechers lag nicht vor; zudem hatten die Videos einen kommerziellen Bezug.
Das Gericht stellte klar, dass die eigene Stimme Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist und daher rechtlichen Schutz genießt. Dieser Schutz greift auch dann, wenn keine originale Tonaufnahme verwendet wird, sondern eine KI die Stimme nachbildet. Maßgeblich sei, ob beim Publikum der Eindruck entstehen könne, die reale Person habe selbst gesprochen oder der Nutzung zugestimmt. Eine solche Zuordnungsverwirrung reiche aus, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung anzunehmen. Auf die Berufung auf Meinungs- oder Kunstfreiheit konnte sich der Beklagte nicht erfolgreich stützen, insbesondere wegen des kommerziellen Kontexts.
Das Gericht sprach dem Sprecher einen Unterlassungsanspruch sowie eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von insgesamt 4.000 Euro zu, zuzüglich weiterer Kosten. Die Entscheidung macht deutlich, dass KI-Stimmimitationen kein rechtsfreier Raum sind. Wer erkennbare Stimmen ohne Einwilligung imitiert und veröffentlicht, muss mit Unterlassungsansprüchen und Schadensersatz rechnen. Für Medienunternehmen, Plattformen und Content-Produzenten bedeutet das Urteil erhöhte rechtliche Sorgfaltspflichten im Umgang mit KI-generierten Stimmen.
KI-Stimmen und neue Vertragsrisiken: Synchronsprecher vs. Netflix
Die Rechtsabteilungen der Medienunternehmen nahmen dies zum Anlass, um ihre Vertragsklausel anzupassen, was sich aktuell in einem Konflikt zwischen deutschen Synchronsprechern und dem Streaming-Dienst Netflix zeigt. Der Konzern hat sich nämlich entschieden, seine vertraglichen Regelungen um eine sogenannte KI-Klauseln zu ergänzen, die es dann Netflix erlauben würde, ihre Sprachaufnahmen für das Training von KI-Systemen zu nutzen. Dafür soll es keine weitere Entlohnung geben. Hiergegen wenden sich zahlreiche Synchronsprecher auch mit dem Argument, dass das Wie und in welchem Umfang Sprachaufnahmen genutzt werden dürfen, völlig offen sei.
Hier zeigt sich das Problem: Verweigern die Synchronsprecher die Unterzeichnung der Klausel, droht Netflix an, dann nur noch mit deutschen Untertiteln zu „synchronisieren“. Unterschreiben die Synchronsprecher die Klauseln, ist nicht ausgeschlossen, dass sie perspektivisch durch die KI ersetzt werden, die mit ihrer Stimme trainiert wurde. Ein Dilemma – und es bleibt abzuwarten, wie es ausgeht.
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