Haftpflicht - Ist Ihr Versicherungsschutz ausreichend?

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben, denn für den Schaden, den man bei fremden Personen angerichtet hat, ist man nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet. Dabei haftet man grundsätzlich für Schäden bei Dritten mit dem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze - auch mit seinem Einkommen, unter Umständen ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden vollständig ersetzt ist.

Wie wichtig ein ausreichender Versicherungsschutz ist, zeigt auf eindrucksvolle Weise ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 25.04.2007 (Az.: IV ZR 85/05):
Ein Versicherungsnehmer hat u. a. gegen seine Privathaftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz geklagt. Der Tochter des Klägers wurde vorgeworfen, ein von dem Kläger für die Tochter angeschafftes Pony nicht ordnungsgemäß in dessen Box weggeschlossen zu haben. Infolgedessen habe das Pony seine Box aufdrücken können und ermöglicht, dass auch alle anderen im dortigen Reitstall untergestellten Pferde ausbrachen. Auf einer nahe gelegenen Landstraße kollidierte ein Pkw mit zwei der ebenfalls ausgebrochenen Pferde. Der Pkw-Fahrer erlitt dadurch schwere Verletzungen und ist seitdem querschnittsgelähmt. Die beiden Pferde starben. Deren Eigentümerin, der Pkw-Fahrer und dessen Arbeitgeber machen gegen die Tochter des Klägers aus dem Unfall Zahlungsansprüche in Höhe von ca. 590.000 € geltend.
In den Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung heißt es u. a.: „Nicht versichert ist die Haftpflicht als Tierhalter und Tierhüter.“

Der Bundesgerichtshof kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen sich nicht nur auf das Tierhalten im engeren Sinn bezieht, sondern es sich auch bei dem Verschließen der Stallbox um eine halterspezifische Tätigkeit handelt mit der Folge, dass die Privathaftpflichtversicherung leistungsfrei wurde. Mit enormen finanziellen Folgen für die erst 16 Jahre alte Tochter!
Wie das Urteil zeigt, ist es neben dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ebenso wichtig, den Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand zu stellen. Haftpflichtrisiken als Tierhalter (beispielsweise als Pferde- oder Hundehalter) oder Eigentümer eines Luft- und Wasser-fahrzeuges sind regelmäßig gesondert zu versichern.

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