Was tun im Versicherungsfall?

Unabhängig von der Versicherungsart muss der Eintritt eines Versicherungsfalls möglichst unverzüglich der Versicherung telefonisch oder besser noch schriftlich angezeigt werden.

Der Versicherer wird nach der erfolgten Schadensmeldung zunächst eine Schadensakte anlegen und in der Regel beim Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person weitere Informationen zum Versicherungsfall einholen. Hierbei gilt, dass die Informationen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß an den Versicherer weitergeleitet werden müssen. Sind einzelne Angaben nicht mehr erinnerlich, muss dies unbedingt dem Versicherer mitgeteilt werden. Wer beispielsweise bei einem Fahrzeugdiebstahl sich nicht mehr genau an den Kilometerstand erinnern kann und sich bei der Angabe der Laufleistung „verschätzt“, riskiert nur wegen der Abweichung von der tatsächlichen Laufleistung den gesamten Versicherungsschutz. Besser ist es in einem solchen Fall, statt einer konkreten Angabe den Versicherer zu informieren, dass die Angaben nicht möglich sind und stattdessen beispielsweise auf eine Reparatur mit Kilometerangabe in der Vergangenheit verwiesen wird. Dem Versicherungsnehmer sollte immer bewusst sein, dass der Versicherer zunächst versuchen wird, anhand von Ermittlungsakten, ärztlichen Informationen und Nachfragen bei Kfz-Werkstätten die Angaben im Schadensformular zu überprüfen. Treten hierbei Abweichungen auf, führt dies oftmals zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.

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