Erfolg im Abwasserstreit

Das Verwaltungsgericht (VG) Dresden hat mit Urteilen vom 05.08.2008 ( Az.: 2 K 1651/06 u. a.) entschieden, dass nach einer Eingemeindung von den Bürgern der ehemals selbstständigen Ortsteile keine weiteren Abwasserbeiträge erhoben werden dürfen. Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat von den Bürgern der ehemaligen Gemeinden Hermsdorf und Medingen weitere Abwasserbeiträge erhoben, nachdem bereits vor der Eingemeindung Beiträge gezahlt worden sind. Begründet wurde dies einfach mit der Differenz der bisherigen Beitragssätze. Das VG hatte klargestellt, dass für eine öffentliche Einrichtung auch nur einheitlich Beiträge von allen Bürgern erhoben werden dürfen, die Erhebung von Teilbeiträgen für einzelne Ortsteile sich folglich verbiete.
Nachdem die Gemeinde einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat, wurde dieser nunmehr zurückgenommen. Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich dafür entschieden, dass das Berufungsverfahren nicht geführt werden soll und damit von der Beitragserhebung gegenüber den Alt-Anschlussnehmern aus Hermsdorf und Medingen wohl endgültig Abstand genommen wird.
Die Urteile des VG Dresden sind damit rechtskräftig. Die Probleme der Abwasserbeitragserhebung nach Eingemeindungen sind damit nicht gelöst.

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