Straßenausbau in Moritzburg - der Bürger muss zahlen

Die Gemeinde Moritzburg erließ u. a. in den Ortsteilen Boxdorf, Reichenberg und Moritzburg im Dezember 2006 Beitragsbescheide für den Ausbau von Straßen.
Nach der geltenden Rechtlage müssen die sächsischen Gemeinden zwingend Ausbaubeiträge für Straßeninvestitionen erheben. Das sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) ermöglicht dies sogar rückwirkend für Baumaßnahmen, die seit 1993 durchgeführt wurden.
Genau dieser Fall ist nun auch im Gemeindegebiet Moritzburg eingetreten. Die Baumaßnahmen liegen zum Teil über 10 Jahre zurück, dennoch trifft die Kostenlast den Bürger erst jetzt. Je nach Fläche des Grundstücks und der Nutzungsart belaufen sich die anteiligen Kosten in einem Fall auf rund 4.500 Euro.

Auffällig ist auch, dass die Zustellung der Bescheide an die Grundstückseigentümer im Ortsteil Reichenberg persönlich durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erfolgte. Der von einigen Betroffenen beauftragte Rechtsanwalt Wolfgang Söllner aus Dresden kennt auch die Gründe dafür: Mit Ablauf des Jahres 2006 ist eine Verbescheidung durch die Gemeinde Moritzburg nicht mehr möglich, der Nachweis der Zustellung ist daher für die Behörde von erheblicher Bedeutung.
Denn seit Inkrafttreten der Straßenausbaubeitragssatzung 2002 (SBS) sind bereits vier Jahre vergangen. Es trat also Ende 2006 Verjährung ein.
Es liegt somit auf der Hand, dass sich durch die Vielzahl der Bescheide und die drohende Verjährung Fehler eingeschlichen haben. Es lohnt sich, jeden einzelnen Bescheid von einem Fachmann prüfen zu lassen. Gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung kann einen Monat nach Zustellung des Bescheides Widerspruch eingelegt werden. Daher ist Eile geboten.

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