Am 29.04.2010 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Patient, dessen Gesundheit durch eine misslungene Schönheitsoperation beeinträchtigt ist, Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen kann. Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine Person eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, ...