Aktuelles
Gericht sieht Sicherheitsmängel bei Tesla-Autopilot
Wenn das der Kern der der Klage stattgebenden Entscheidung sein wird, wird das Urteil die nächste Instanz wohl kaum überleben. Wer zu diesen Erkenntnissen kommt, hat die technische Entwicklung bei Assistenzsystemen der letzten 10 Jahre offenbar verschlafen oder gar nicht kennengelernt. In den Fahrzeugen aller Hersteller sind Systeme Alltag, die die Spur halten, den Abstand zum Vordermann bewahren, ein eingestelltes Tempo fahren und abbremsen, wenn der Abstand nach vorn zu gering wird und die auch eine Notbremsung einleiten können. Tesla nennt sein System Autopilot, andere Hersteller haben dafür ihre eigenen anderen Bezeichnungen. Teslas Wortwahl erscheint nur demjenigen übertrieben, der an einen Autopiloten Erwartungen hat, die mindestens dem autonomen Fahren Level 3 entsprechen. Das verspricht Tesla aber seinen Käufern gar nicht, sondern weist immer darauf hin, was der Fahrer selbst noch tun muss, auch und gerade, wenn er das System einschaltet.
Die drei oben laut Gericht vorliegenden Mängel des Assistenzsystempaketes gibt es genauso auch in Fahrzeugen anderer Hersteller. Der von mir zeitweilig gefahrene VW Multivan mit Abstandstempomat und Notbremsassistent konnte seine Insassen mit unerwarteten und unnötigen Notbremsungen ordentlich durchrütteln. Wer einen Spurhalteassistenten im innerstädtischen Verkehr einschaltet, wird wohl bei keinem System damit Freude haben und jeder, dessen Fahrzeug damit ausgerüstet ist, wird wissen, ob das System in Baustellen verlässlich arbeitet oder nicht. Und allen Systemen gemeinsam ist die Notwendigkeit, sie händisch an- und ausschalten zu müssen. Wer das nicht beherrscht, sollte besser noch einmal ein paar darauf ausgerichtete Fahrstunden nehmen.
Alles in allem gibt es nach den Berichten über Teslas Unzulänglichkeiten nur die Erkenntnis, dass man es beim Landgericht München auch als Besitzer anderer Fahrzeuge mit derselben Begründung probieren könnte, diese an den Hersteller zurückzugeben. Wir unterstützen gerne diejenigen, die den Versuch unternehmen möchten, versprechen aber kein bestimmtes Ergebnis.
Sie wissen ja: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!