Kulanz im Bußgeldverfahren? – Ein Rat vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das erste Mal erwischt, gerade mal 1 km/h über der Punktegrenze oder sogar im Fahrverbotsbereich, ein Monat ohne Führerschein mit beruflichen oder privaten Nachteilen verbunden … Da könnte doch ein Auge zugedrückt werden?

Ja, Kulanz gibt es! Aber es ist wie bei Mängeln am Auto nach abgelaufener Garantie: Anspruch darauf hat man nicht.

Wer auf Kulanz setzt, wird bei den Bußgeldstellen wohl nur in wirklich sehr seltenen Fällen zum Ziel kommen. Dort werden das Gesetz und die richterlichen Vorgaben aus Entscheidungen der Oberlandesgerichte gewöhnlich sehr streng angewendet. Abweichungen überlässt man lieber dem Bußgeldrichter des Amtsgerichts vor Ort. Natürlich gibt es unter den erstinstanzlichen Richtern auch solche, die die Regeln streng anwenden oder von der dazugehörigen Staatsanwaltschaft dazu angehalten werden. Pech für den Betroffenen, dort wird er auf Kulanz auch nicht hoffen dürfen. Das ist rechtsstaatlich auch völlig in Ordnung. Das Gesetz wird so angewendet, wie es gewollt ist und nicht zum Nachteil des Betroffenen ausgelegt.

Häufig erlebt man aber auch Richter, die ihren Ermessensspielraum, der je nach beteiligter Staatsanwaltschaft größer oder kleiner sein kann, für ihre Entscheidungen ausnutzen. Dort stößt man vielleicht doch auf Bereitschaft, wegen der nur geringen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit die Geldbuße so abzusenken, dass kein Punkt in Flensburg eingetragen wird oder das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln, obwohl die Voraussetzungen dafür nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht vorliegen. Solche Möglichkeiten zu kennen und auszuloten, zeichnet einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus und für manchen seiner Mandanten kann die Adventszeit dann doch noch eine erfreuliche Wendung bekommen.

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