In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Sächsische Zeitung: Wie viel Aufsicht brauchen Demente?

Presseschau

„Nach einem Sturz in einer Kurzzeitpflege in Niesky musste ein Gericht entscheiden. Das Ergebnis enttäuscht die Kläger.
Es ist eine Odyssee, die Rudolf Franke aus Niesky hinter sich hat – getrieben von der Sorge um seine demenzkranke Frau. Vorläufiges Ende ist eine Klage am Landgericht Görlitz. Was ist passiert? …“
– Von Gabriele Fleischer.

Den Fall der Eheleute Franke betreut Rechtsanwalt Matthias Herberg, Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht aus unserer Kanzlei.

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