In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Sächsische Zeitung: Was zählt für meine Rente?

Presseschau

"Studium, Ausbildung, Wehrdienst - nicht alles wirkt sich auf die Rentenerhöhung im Juli aus. Fachleute geben Auskunft."
– Notiert von Gabriele Fleischer.

Beim SZ-Telefonforum stellten sich Experten den Leserfragen. Die Fragen beantworteten die Rentenberater Sabine Gestmann und Christian Lindner sowie Matthias Herberg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht aus unserer Kanzlei.

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