In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

saechsische.de: Zehn Irrtümer über Schwerbehinderung im Job

Presseschau

Menschen mit Schwerbehinderung können auch Nachteilsausgleiche im Job erhalten. Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung vom mindestens 50 hat. Der in der SZ erschienene Artikel beschreibt, welche Irrtümer über Schwerbehinderung im Job kursieren. Rechtsanwalt Carsten Fleischer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden, klärt auf.

Quelle: SZ/Kornelia Noack

Lesen Sie hier mehr über die zehn Irrtümer über schwerbehinderung im Job >>

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