In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Zahnärzteblatt Sachsen: zu "Die Arbeit kann beginnen – Gutachterschulung der LZKS"

Presseschau

Rechtsanwalt Matthias Herberg aus unserer Kanzlei nahm im April 2019 zum wiederholten Male als Referent an der Gutachterschulung der Landeszahnärztekammer Sachsen teil.  Dr. Volker Ulrici als unabhängiger Sachverständiger stellte anhand von zwei Falldarstellungen die Gutachterpraxis vor, RA Herberg erläuterte beispielhaft die juristische Bewertung der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung.

Einen Bericht zur Gutachterschulung finden Sie auf den Seiten 5 und 6 des Zahnärzteblattes Nr. 5/2019   >>

Zurück

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: