Grundsätzlich ist es so, dass der nicht betreuende Elternteil sog. Barunterhalt zahlt und der betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes erfüllt. Das setzt voraus, dass ein Elternteil das Kind überwiegend betreut. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn das Kind im paritätischen Wechselmodell (50:50) von seinen Eltern betreut wird. Dann haften die Eltern für den ...