Sehr geehrte BietinteressentInnen,
in der stattfindenden Versteigerung werden Gegenstände angeboten, welche wir für einen Wohnungseigentümer im Rahmen einer zweitägigen Zwangsräumung besichert haben. Die Versteigerung und das Versteigerungsgut sind also nur insoweit mit der Versteigerung eines Auktionshauses zu vergleichen, als dass das höchste Gebot den Zuschlag erhält.