Dreht sich der Fahrer während der Fahrt vollständig zu seinem auf der Rücksitzbank befindlichen Kind um, ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main vom 12.02.2020, Az.: 2 U 43/19, in dem anschließenden Auffahren auf ein vorausfahrendes Motorrad eine grob fahrlässige Unfallverursachung zu sehen.